Fuss e.v., Mobiles Wuppertal und VCD wenden Sich an die BV Heckinghausen und den Verkehrsauschuss der Stadt Wuppertal:
Mit der Vorlage VO/0085/21 soll das bisher geduldete Gehwegparken im
Kurveninnenbereich der Freiligrathstraße in Höhe der Roseggerstraße
legalisiert werden. Dies halten wir für sehr problematisch.
Wir möchten Ihnen gerne die Sicht derjenigen zu Gehör bringen, die auf
sichere Gehwege angewiesen sind.
Gerade für mobilitätseingeschränkte Personen, die nicht die Treppen durch
die angrenzende Grünanlage nehmen können oder wollen, ist die
verbleibende Gehwegbreite von bestenfalls 1,25 m nicht ausreichend. Für
Rollstühle und breitere Kinderwagen ist so kein Durchkommen möglich. Ein
Begegnungsverkehr zwingt Nutzer:innen des Gehweges auf die unbefestigte
Rasenfläche auszuweichen. Gerade an Wochenenden wird der Gehweg
durchgehend durch parkende Fahrzeuge eingeengt.
In der vom Rat der Stadt Wuppertal am 22.06.2020 beschlossenen
Deklaration zur Verkehrssicherheit wird eine Restgehwegbreite von 2m
angestrebt. Die Empfehlungen für Fussverkehrsanlagen nennen 2,5 m. Dies
wird hier bei weitem unterschritten.
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO für solche Konfliktfälle besagt: „Das
Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für
den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen
oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, [...].“
Eine solche Planung widerspricht auch dem Leitbild der
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- undfahrradfreundlicher Städte, zu dem sich
Wuppertal mit seiner Mitgliedschaft bekannt hat.
Daher müssen wir aus Sicht zu Fuss gehender und auf besonderen Schutz
angewiesener Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Legalisierung des
bisher geduldeten Gehwegparkens ablehnen.
Aus unserer Sicht sind folgende Alternativen zu bedenken:
Im weiteren Verlauf der Freiligrathstrasse unmittelbar hinter der Kurve
suggeriert die Pflasterung ein halbachsiges Gehwegparken, ohne dass dies
durch Beschilderung angeordnet wäre. Hier parken die Fahrzeuge
weitestgehend vollständig auf dem Gehweg. Der Straßenquerschnitt würde
mit gut 7,80 m halbachsiges Gehwegparken aber durchaus zulassen. Auch in
der Schubertstrasse als Verlängerung der Freiligrathstrasse ist
halbachsiges Gehwegparken markiert. Daher wäre zu prüfen, ob nicht
generelldurch Markierung und Beschilderung halbachsiges Gehwegparken
unter Einhaltung einer ausreichenden Gehwegbreite anzuordnen wäre.
Darüber hinaus wäre ggf. die Einrichtung eines Parkraummanagements zu
erwägen.